Bundesgerichtshof zur Erlösobergrenze in der ersten Regulierungsperiode der Anreizregulierung (Urteil vom 28.6.2011, Az.: EnVR 48/10)
Angesichts der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe und Formulierungen in der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) war zu erwarten, dass diverse, zwischen Netzbetreibern und Regulierungsbehörde kontrovers gesehenen Fragen letztlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) zu beantworten sein würden. Zwei richtungsweisende Entscheidungen in diesem Zusammenhang hat der BGH kürzlich veröffentlicht (Urteile vom 28.6.2011, Az.: EnVR 34/10 und EnVR 48/10). Aufgrund der gleichgelagerten Sachverhalte und der ähnlichen Entscheidungsgründe wird nachfolgend allein die Entscheidung zum Aktenzeichen EnVR 48/10 näher dargestellt.